Am 12. Juni 2020 haben wir ein ausführliches Schreiben an das Amt für Jugend und Familie des Kreises Plön gerichtet, da der vorliegende Satzungsentwurf des Kreises Plön für die künftige Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von Kindertagespflegepersonen vor Ort zahlreiche Fragen zur geplanten Vergütungspraxis aufwirft! Ändert sich an den Bedingungen nichts, so werden zahlreiche Kindertagespflegepersonen im Kreis Plön zur Aufgabe ihrer Selbständigkeit gezwungen sein!
Update: Unser Schreiben vom 12. Juni 2020 wurde vom Amt für Jugend und Familie des Kreises Plön inzwischen beantwortet. Unseren Mitgliedern stellen wir den Wortlaut und die Informationen des Schreibens gern zur Verfügung!